Was bedeuten die Bezeichnungen der Lebensmittel?

am . Veröffentlicht in Ernährung

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Bedeutung der Lebensmittelbezeichnungen

Für den bewussten Konsumenten ist es nicht einfach, sich bei den unterschiedlichen Lebensmittelbezeichnungen zurecht zu finden. Sobald man sich über die Ernährung vertieft gedanken macht, ist einem bewusst, dass man in puncto Lebensmittelwissen einige Defizite zum Wohl der Familie oder sich selbst vorzuweisen hat.

Wir listen Ihnen die verschiedenen Bezeichnungen von Lebensmitteln auf, damit Sie die gängigen Unterschiede erkennen können.

energiearm - Feste Lebensmittel gelten als energiearm, wenn sie nicht mehr als 40 kcal / 100 g enthalten. Getränke dürfen nicht mehr als 20 kcal / 100 ml liefern.

energiereduziert - Energiereduzierte Lebensmittel müssen gegenüber regulären Vergleichsprodukten einen um mindestens 30 Prozent geringeren Energiegehalt aufweisen.

energiefrei - Energiefreie Lebensmittel haben einen Energiegehalt von maximal 4 kcal / 100 g.

fettarm - Feste Lebensmittel dürfen als fettarm bezeichnet werden, wenn sie weniger als 3 g Fett / 100 g enthalten. Getränke dürfen nicht mehr als 1,5 g Fett / 100 ml liefern. Bei teilentrahmter Milch gilt 1,8 g / 100 ml als Grenzwert.

fettfrei - Ist ein Produkt mit „fettfrei“ oder „ohne Fett“ gekennzeichnet, darf es maximal 0,5 g Fett / 100 g enthalten.

arm an gesättigten Fettsäuren - Die Summe aus gesättigten Fettsäuren und Trans-Fettsäuren darf bei festen Lebensmitteln maximal 1,5 g / 100 g und bei flüssigen höchstens 0,75 g / 100 ml betragen. Darüber hinaus dürfen diese Fettsäuren nicht mehr als 10 % des Brennwerts liefern.

frei von gesättigten Fettsäuren - Die Summe aus gesättigten Fettsäuren und Trans-Fettsäuren darf maximal 0,1 g / 100 g betragen.

zuckerarm - Zuckerarme feste Lebensmittel enthalten maximal 5 g Zucker / 100 g, flüssige 2,5 g / 100 g.

zuckerfrei - Zuckerfreie Produkte dürfen maximal 0,5 g Zucker / 100 g enthalten.

ohne Zuckerzusatz - Das Produkt enthält keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide (z. B. Glukose, Fruktose, Saccharose, Maltose) oder irgendein anderes, wegen seiner süssenden Wirkung zugesetztes Lebensmittel (z. B. Honig). Wenn das Produkt von Natur aus Zucker enthält, sollte der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ erfolgen.

natriumarm / kochsalzarm - Das Produkt enthält maximal 0,12 g Natrium / 100 g oder höchstens 0,3 g Salz / 100 g. Bei anderem Wasser als natürlichem Mineralwasser darf ein Natriumgehalt von 2 mg / 100 ml nicht überschritten werden.

natriumfrei / kochsalzfrei - Das Produkt enthält maximal 0,005 g Natrium oder 0,0125 g Salz pro 100 g.

leicht - Als „leicht“ gekennzeichnete Produkte müssen einen um mindestens 30 Prozent verminderten Gehalt eines energieliefernden Nährstoffes gegenüber einem vergleichbaren Produkt aufweisen. Auf die Eigenschaft, die ein Produkt „leicht“ macht, muss hingewiesen werden.

Bildquelle: siepmannH / pixelio.de