Frauen mit besonderen Anforderungen bei der Altersvorsorge

am . Veröffentlicht in Living

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In Zeiten gelebter Gleichberechtigung klingt es womöglich etwas befremdlich: Aber Frauen müssen bei der Altersvorsorge speziellen, ganz individuellen Herausforderungen begegnen. Dies gilt im besonderen Masse für Frauen, die sich für Kinder und deren Erziehung entscheiden - egal ob verheiratet oder alleinerziehend. Die Hauptgründe sind Vorsorgelücken, wie sie durch Babypausen und Teilzeitarbeit entstehen. Aber auch Lohnunterschiede im Vergleich zu Männern machen sich bei der Rentenhöhe bemerkbar.

 

AHV-Rente von Frauen oft nicht ausreichend

 

Die Schweizer Altersvorsorge setzt sich aus den bekannten drei Säulen zusammen: der staatlichen Alters- und Hinterlassenenvorsorge, der beruflichen Vorsorge sowie der privaten Altersvorsorge. Über die AHV (Säule 1) beziehen Schweizer Bürgerinnen (und Bürger) im Rentenalter mindestens 1’195 Franken - der maximale Bezug beläuft sich auf monatlich 2’390 Franken.

Wie viel AHV-Rente man am Ende erhält, hängt vom Durchschnittsgehalt sowie der Beitragsdauer ab. Fakt ist: Nach wie vor zahlen Frauen im Durchschnitt weniger in die Säule 1 ein. Zum Leben wird das Geld in keinem Fall reichen. 

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bekommen übrigens höchstens 3'585 Franken monatlich (150 % der maximalen Einzelrente). 

 

Beitragslücken in der Pensionskasse

 

Besonders deutlich werden die Unterschiede bei der beruflichen Vorsorge: Erst ab einem BVG-Mindestjahreslohn von 21’510 Franken zahlen Angestellte obligatorisch in die Pensionskasse ein. Selbstständigerwerbenden ist es freigestellt, sich in der 2. Säule abzusichern. 

In Arbeitspausen, z. B. nach der Geburt eines Kindes, pausieren die Einzahlungen. Dies verringert das jeweilige Altersguthaben. Verstärkt wird das Problem, wenn der Wiedereinstieg in Teilzeit erfolgt: Der BVG-Beitrag bemisst sich prozentual auf Basis des versicherten Gehalts und liegt (je nach Alter) zwischen 7 und 18 Prozent. Kleinere Einkommen führen also zu kleineren Renten. 

 

Was also tun?

 

Der erste Schritt könnte darin bestehen, sich seine Rente von der kantonalen AHV-Ausgleichskasse berechnen zu lassen.  Auch der BVG-Rentenanspruch lässt sich anhand des letzten Versicherungsausweises ermitteln. Ergänzt wird die lückenlose Bestandsaufnahme idealerweise durch einen Blick in die individuell geplante Zukunft. Ist ein (weiteres) Kind geplant, steht eine Heirat an oder will man gänzlich unabhängig bleiben? Auch der Blick in einem Online-Vorsorgerechner kann sich lohnen und Aufschluss über etwaige Missstände in puncto Altersvorsorge geben.

 

Einkauf in die Pensionskasse

 

Eine Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen, ist der Einkauf in die Pensionskasse. Das individuelle Einkaufspotential ist für gewöhnlich im Pensionskassenausweis definiert. Zwar sind Einzahlungen steuerlich begünstigt und die BVG-Guthaben von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit, doch wirklich hoch ist die Rendite nicht. Meist lohnt sich der freiwillige Einkauf nur für besonders hohe Einkommen. 

 

Säule 3a Lösungen

 

Besonders rentabel, für Angestellte und Selbstständigerwerbende gleichermassen, ist der Einkauf in Säule 3a. Wer einer Pensionskasse angehört, darf pro Jahr bis zu CHF 6'883 in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Selbstständigen ohne Pensionskasse erhöht sich der Maximalbetrag sogar auf jährlich CHF 34'416 bzw. maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens. 

Weiterer Vorteil: In der gebundenen Altersvorsorge der Säule 3a ist man deutlich freier. Es stehen verschiedene Bank- und Versicherungslösungen mit unterschiedlichen Renditeprofilen zur Verfügung. Das Angebot reicht von einfachen Vorsorgekonten, über Wertschriftenlösung bis hin zu strukturierten Produkten mit Kapitalschutz. 

Genau wie das Pensionskassen-Guthaben, kann auch etwaiges Säule 3a Guthaben in Ausnahmefällen vorzeitig bezogen werden - beispielsweise um eine Hypothek zu tilgen oder wenn ein dauerhafter Umzug ins Ausland ansteht.

 

Freie Altersvorsorge bei Frauen ohne Einkommen (und als Ergänzung)

 

Frauen, die überhaupt nicht erwerbstätig sind, werden mit der Säule 3a jedoch Probleme bekommen. Denn Einzahlungen sind nur möglich, solange ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaftet wird. Auch hier gibt es in Form der gänzlich freien privaten Altersvorsorge (ungebundene Altersvorsorge in Säule 3b) Möglichkeiten. Diese sind zwar nicht steuerlich begünstigt, versprechen dafür aber häufig ein sehr gutes Renditeprofil. Im Übrigen besteht auch keine AHV-Pflicht für Verheiratete, wenn der Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag von 960 Franken an die AHV/IV/EO entrichtet.

 

Was erhalten Witwen?

 

Über den Ehemann abgesichert? Wenn der Partner genug verdient, man während der Ehe gemeinschaftlich fürs Alter plant und die Verbindung bis zuletzt bestehen bleibt, kann dies funktionieren. 

Die AHV-Witwenrente beträgt je nach Einkommen des verstorbenen Ehepartners zwischen 956 Franken und 1’912 Franken (80 Prozent der ordentlichen Altersrente). Über die 2. Säule stehen Witwen zudem 60 Prozent der Altersrente, die dem Versicherten zugestanden hätte, zu. 

Obwohl auch geschiedene Witwen, sofern gewisse Voraussetzungen eingehalten werden, von den Witwenrenten profitieren, wird schnell klar, dass dieses Kapital alleine kaum ausreichen wird, um den Lebensstandard zu halten oder gar erhöhte Kosten im Alter tragen zu können. Bestehende Hypotheken auf ein (gemeinsames) Haus sind dann ebenfalls kaum noch bedienbar.

 

Individuell beraten lassen

 

Das Leben ist zu individuell, um wichtige Fragen zur Altersvorsorge pauschal beantworten zu können. Alles richtig macht deshalb jede Frau, die sich individuell von einem unabhängigen Vorsorgeberater wie der SuisseKasse GmbH unterstützen lässt. Profis kennen die Probleme, haben für fast jede Lebenssituation eine Lösung parat und beraten auch zu wichtigen, perfekt auf die Bedürfnisse von Frauen abgestimmten Versicherungen - wie beispielsweise der Taggeldversicherung zur finanziellen Absicherung im Mutterschutz. 

 

Bildquelle: Pexels / pixabay.com

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